Erweiterte Anleitung zum WHO-Kodex erschienen

Eine Mutter stellt aus Milchpulver und Wasser Säuglingsmilch her.
Werbung für Milchnahrungen für Kinder unter drei Jahren ist nicht erlaubt. (© Robert Hainer)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist in einer neuen, erweiterten Anleitung zum  WHO-Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten darauf hin, dass auch Folgemilch und Kindermilch unter den Kodex fallen und nicht beworben werden dürfen. Zudem betont sie, dass Geschenke an Mitarbeiter des Gesundheitswesens und Sponsoring von Fachgesellschaften, Vereinen und Veranstaltungen im Gesundheitswesen durch Hersteller von Baby- und Kleinkindnahrung ebenfalls nicht erlaubt sind. Durch die neue Anleitung soll der unangemessenen Vermarktung von Nahrung für Säuglinge und kleine Kinder Einhalt geboten werden.

In einer vor Kurzem veröffentlichten Stellungnahme der Vereinten Nationen wird darauf hingewiesen, dass Stillen ein Menschenrecht ist und zwar sowohl für das Kind als auch für die Mutter. Die Mutter ist zwar nicht verpflichtet zu stillen, aber sie hat das Recht auf korrekte und unabhängige Informationen und ein Umfeld, das ihr das Stillen ermöglicht. Stillen reduziert die Kindersterblichkeit, steigert die Intelligenz der Kinder und verbessert die Gesundheit von Mutter und Kind. Experten der Vereinten Nationen fordern daher die Staaten auf, die irreführende, aggressive und unangemessene Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten zu stoppen.

Die zunehmend aggressive Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten ist besorgniserregend. Weltweit wächst der Umsatz von Säuglingsnahrung rapide an. Während der weltweite Umsatz im Jahr 2014 noch 44,8 Milliarden US$ betrug, wird dieser für das Jahr 2019 auf 70,6 Milliarden US$ prognostiziert. Dieses Marktwachstum erfolgt auf Kosten des Stillens. Die erweiterte Anleitung der WHO ist eine Reaktion auf die permanente Verletzung des WHO-Kodexes. Sie stellt Folgendes klar:

  1. Folgemilch und Kindermilch, welche für Kinder unter 3 Jahren (36 Monaten) vermarktet werden, fallen unter den WHO-Kodex und dürfen nicht beworben werden.
  2. Botschaften über Beikost sollen immer darauf hinweisen, dass Beikost nicht vor dem 6. Lebensmonat eingeführt werden soll und dass Stillen neben Beikost mindestens bis zum Alter von zwei Jahren fortgesetzt werden soll.
  3. Etiketten und Verpackungsdesign von Beikostprodukten soll sich von denen auf Muttermilchersatznahrung unterscheiden, um eine sog. „Cross Promotion“, d.h. die Übertragung des Werbeeffekts auf Milchnahrung zu vermeiden.
  4. Firmen, die Muttermilchersatznahrung (Anfangs- und Folgenahrung oder Kindermilch) vermarkten, dürfen keinen direkten Kontakt zu Eltern oder anderen Bezugspersonen herstellen (also keine Elternberatung, „Babyclubs“, Facebook-Gruppen, Wettbewerbe usw.).
  5. Jede Spende an das Gesundheitssystem von Firmen, welche Nahrung für Babys und kleine Kinder vermarkten, stellt einen Interessenkonflikt dar und sollte unterbleiben. Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, medizinische und ernährungswissenschaftliche Fachgesellschaften, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen dürfen keine Spenden / Sponsoring von Firmen annehmen, die Muttermilchersatzprodukte vermarkten.
  6. Konferenzen, Symposien und Kongresse von Fachleuten im Gesundheitswesen dürfen nicht durch Firmen gesponsert werden, welche Nahrung für Säuglinge und kleine Kinder vermarkten.

WHO-Kodex-Verletzungen sind allgegenwärtig

In Deutschland sind wir von der vollständigen Umsetzung des WHO-Kodexes weit entfernt. Alleine für Säuglingsanfangsnahrung gibt es ein Werbeverbot. Folgenahrungen und Kindermilch werden jedoch intensiv beworben. Werbung für Milchnahrung für größere Säuglinge und junge Kinder ist aus mehreren Gründen problematisch. Erstens ersetzen diese Milchnahrungen Muttermilch. Schließlich sollen laut WHO auch ältere Säuglinge und kleine Kinder weiterhin gestillt werden, mindestens, bis sie zwei Jahre alt sind. Jegliche Milchnahrung speziell für Säuglinge und kleine Kinder ist ein Muttermilchersatz. Zweitens überträgt sich der Werbeeffekt für Folgemilch auch auf die Anfangsnahrung.

Flaschenernährung von Säuglingen und Werbung für Flaschen und Sauger sind in allen Medien (Fernsehen, Internet, Zeitschriften usw.) allgegenwertig, obwohl sie ebenfalls gegen den WHO-Kodex verstößt. Denn auch die Propagierung von Flaschenernährung ist ein Hindernis für das Stillen.

Alle großen Hersteller von Säuglingsmilch bieten entgegen den Vorgaben des WHO-Kodexes direkte Elternberatung und Vorteilsprogramme z.B. in Form von Babyclubs an. Sie haben auch in den sozialen Medien eigene Seiten für Mütter und geben ihnen Ernährungstipps. Verdeckte Werbung z.B. über Mama-Blogger oder bezahlte Forenbeiträge kommt noch hinzu.

Pädiatrische (z.B. die Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung (GPGE) e.V.) wie ernährungswissenschaftliche Fachgesellschaften (z.B. das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) Dortmund) sowie Institutionen der öffentlichen Gesundheitsförderung (Netzwerk junge Familie e.V.), die in Deutschland Empfehlungen zur Säuglingsnahrung herausgeben, pflegen enge Verbindungen zur Säuglingsnahrungsindustrie. Säuglingsnahrungshersteller sind praktisch auf allen pädiatrischen Konferenzen als Sponsoren oder Aussteller anwesend und fördern Forschungs- und Publikationsprojekte. Sie sind wahrscheinlich die wichtigsten Veranstalter für Fortbildungen zur Säuglingsernährung für medizinisches Fachpersonal. Auch in der Nationalen Stillkommission sitzen Mitglieder, die mit der Säuglingsnahrungsindustrie zusammenarbeiten. Diese Verbindungen stellen massive Interessenkonflikte dar.

Quellen:

  • Grummer-Strawn LM, Zehner E, Stahlhofer M et al. New world health organization guidance helps protect breastfeeding as a human right. Matern Child Nutr 2017;13:e12491
  • United Nations Office of the High Commissioner for Human Rights. Breastfeeding a matter of human right, say UN experts, urging action on formula milk. 2016 New York: United Nations.
  • WHO: Maternal, infant and young child nutrition: Guidance on ending the inappropriate promotion of foods for infants and young children. 2016 Geneva, Switzerland: World Health Organization. http://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA69/A69_7Add1-en.pdf
  • Yeong JK: Breaking the rules 2014 (BTR) evidence of violations of the Internationals Code of Marketing of Breast-milk Substitutes and subsequent resolutions compiled from January 2011 to December 2013. 2016 Penjang, Malaysia: IBFAN-ICDC. http://www.babymilkaction.org/wp-content/uploads/2014/05/BTR14inbrief.pdf
  • Ziemer D: Gut ist, was dem Baby gut tut. https://www.doerthe-ziemer.de/Referenzen
Kopieren nicht möglich: Text und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Zum Weitergeben der Inhalte können Sie die Seite verlinken, das heißt, den Link (www.still-lexikon.de/...) kopieren und weitergeben.