Was bieten Still- und LaktationsberaterInnen IBCLC?

In der Reihe „Who is who in der Stillförderung“ werden die wichtigsten Berufsgruppen und Organisationen in der Stillförderung nach und nach vorgestellt, um den Müttern eine Orientierung zu bieten. In diesem Beitrag geht es um die Berufsgruppe der Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC.

Monika Jahnke
Monika Jahnke, 1. Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher LaktationsberaterInnen (BDL) e.V.

Unsere Interview-Partnerin ist Frau Monika Jahnke, seit April 2015 erste Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher LaktationsberaterInnen IBCLC e.V (BDL). Sie ist Krankenschwester mit Zusatzqua­lifikationen und arbeitet hauptberuflich als Koordinatorin eines Familien­gesundheitszentrums in Sulingen (Niedersachsen), freiberuflich als Still- und Laktations­beraterin IBCLC, zertifizierte Trageberaterin, Referentin und Gutachterin für das Europäische Institut für Stillen und Laktation.

Angebote und Schwerpunkte von Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC

Liebe Frau Jahnke, im öffentlichen Bewusstsein sind in erster Linie die Hebammen sowie die ehrenamtlichen Stillberaterinnen der La Leche Liga (LLL) und der Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen (AFS) für die Stillberatung zuständig. Wozu brauchen wir Still- und LaktationsberaterInnen IBCLC?

Die Grundberatung fürs Stillen wird meist im Rahmen der Wochenbettbetreuung durch die Hebammen abgedeckt. Die Realität zeigt uns allerdings, dass die Hebammen manchmal an ihre Grenzen stoßen und dann an IBCLCs weiterverweisen. Denn im Rahmen der regulären Hebammen-Ausbildung machen Laktation und Stillberatung nur einen vergleichsweise kleinen Teil aus. Im Beruf der Hebammen geht es um viele Themen: die Schwangerschaft, die Geburt, die Rückbildung, um die Entwicklung des Kindes, um mögliche Geburtskomplikationen und deren Vermeidung, Ernährung und vieles mehr. Da hat das Stillen nachvollziehbar keinen so hohen Unterrichtsanteil wie dies bei der Zusatzausbildung zur IBCLC ist.

Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC haben einen medizinischen Grundberuf und eine Zusatzausbildung, in der sie sich auf allen Gebieten rund ums Stillen umfassend weitergebildet haben. Der Titel IBCLC (International Board Certified Lactational Consultant) wird erst dann erteilt, wenn man das international anerkannte Examen absolviert hat. Dieser Titel wird für 5 Jahre vergeben und muss dann erneut erworben werden. Das heißt, nach 5 Jahren durch den Nachweis einer festgelegten Zahl an Fortbildungspunkten und nach 10 Jahren, in dem man das Examen erneut ablegt. Durch dieses Verfahren soll gewährleistet werden, dass alle IBCLCs grundsätzlich auf dem neuesten Stand der Forschung sind.

Freiberufliche IBCLCs beraten in ihren privaten Praxen oder im Rahmen von Hausbesuchen (© Cathy Yeulet).
Freiberufliche IBCLCs beraten in ihren privaten Praxen oder im Rahmen von Hausbesuchen (© Cathy Yeulet).

Ehrenamtliche Stillberaterinnen wiederum sind Mütter, die über eigene Stillerfahrung verfügen und eine Ausbildung der LLL oder der AFS absolviert haben. Sie müssen keinen medizinischen Grundberuf haben. IBCLCs können also mit ihrem medizinischen Hintergrundwissen und ihrer intensiven Ausbildung auf dem Gebiet der Still- und Laktationsberatung da weiterhelfen, wo Hebammen und ehrenamtliche Beraterinnen an ihre Grenzen stoßen. Freiberufliche IBCLC’s können sich außerdem bei Hausbesuchen oder in ihren Praxen einzelnen Familien intensiv widmen. Gerade bei Erkrankungen von Müttern ist es wenig bekannt, was beachtet werden muss, damit sie stillen können. Für die Mütter wäre es hilfreich, wenn sie rechtzeitig über die Möglichkeiten der Still- und Laktationsberatung informiert wären. Oft geraten sie relativ spät oder durch Zufall an eine IBCLC, wenn dann schon ganz oder teilweise abgestillt wurde.

Das heißt, die Hebammen leisten die Grundversorgung in der Stillberatung. Bei Erkrankungen von Mutter oder Kind, bzw. wenn komplexere Stillprobleme auftreten, sollte die Laktations- und Stillberatung durch IBCLCs in Anspruch genommen werden. Das kann bereits während der Schwangerschaft passieren, wenn Erkrankungen oder andere Probleme bereits bekannt sind, oder nach der Geburt, wenn Stillprobleme mithilfe der Nachsorgehebamme allein nicht behoben werden können.

Genau.

Meines Wissens ist nur ein vergleichsweise kleiner Anteil der IBCLCs freiberuflich tätig, der überwiegende Anteil arbeitet in Krankenhäusern, z.B. als Stillbeauftragte.

Richtig. Durch professionell ausgebildete Still- und Laktationsberaterinnen können in den Kliniken bessere Rahmenbedingungen für die Förderung des Stillens gewährleistet werden. Wir dürfen allerdings nie vergessen, dass auch in den Krankenhäusern viele Menschen arbeiten, und wenn da nur eine IBCLC angestellt ist, kann sie kaum das gesamte Personal so schulen, dass es immer optimal klappt. Desweiteren wird die Personaldecke in den Entbindungsabteilungen immer dünner.

Eine Still- und Laktationsberaterin IBCLC finden

Wie können Mütter die Beratung der IBCLCs in Anspruch nehmen und wie viele Anlaufstellen gibt es in Deutschland überhaupt? Gibt es dabei Unterschiede in der Versorgungsdichte?

Mutter telefoniert mit Baby
Still- und Laktationsberaterinnen findet man im Internet. Auch Hebammen, Gynäkologen oder ehrenamtliche Stillberaterinnen können weiterhelfen. (© Cathy Yeulet)

Es gibt keine zentrale, offizielle Erfassungsstelle für IBCLCs wie z.B. für Ärzte die Ärztekammer. Die IBCLCs, die im BDL organisiert sind, findet man beispielsweise auf der Webseite des BDL (www.bdl-stillen.de). Neuerdings gibt es auch im Still-Lexikon die Möglichkeit, eine IBCLC zu finden (verzeichnis.still-lexikon.de). Manche IBCLCs haben eine eigene Webseite, diese findet man im Internet mithilfe von Suchmaschinen. Einige sind in den Telefonbüchern zu finden. Häufig wissen auch Hebammen, Gynäkologen oder die Mütterberaterinnen der LLL und der AFS, wo es in ihrer Nähe eine IBCLC gibt.

Wir haben weit über 1.000 IBCLCs in Deutschland und von denen sind ungefähr 700 im Berufsverband registriert. Aber es bieten nur etwa 300 IBCLCs außerklinische Stillberatung an. Dabei ist in den Ballungsgebieten die Versorgung besser als in den ländlichen Regionen. Wir haben auch ein leichtes West-Ost-Gefälle: In den Postleitzahlengebieten 0 und 1 ist die Dichte der IBCLCs geringer als beispielsweise in den Gebieten 2 oder 8.

Wissen Sie, wie die Situation in Österreich und der Schweiz aussieht?

In Österreich und der Schweiz gibt es im Verhältnis gesehen deutlich mehr IBCLCs. In Österreich gibt es fast genauso viele wie in Deutschland, d.h. da findet man eher eine IBCLC in der Nähe. Konkreter Vergleich: allein im Stadtgebiet Wien gibt es 41 registrierte IBCLCs, aber in Berlin gibt es zusammen mit dem ganzen Umland nicht mal 20. Dabei hat Berlin 3,4 Millionen Einwohner und Wien lediglich 1,7 Millionen.

Das ist wirklich erstaunlich. Wissen Sie woran das liegen könnte?

Ich denke, dass in Österreich besser erkannt wurde, wie wichtig dieser Beruf ist. In der Schweiz gibt es auch verhältnismäßig viele IBCLCs, knapp über 200 und dabei ist die Schweiz ein noch kleineres Land. In der Schweiz gibt es für die Stillberatung auch Gutscheine von den Krankenkassen. Ein Teil der Stillberatung wird dort übernommen.

Das heißt, dass Deutschland auf diesem Gebiet noch ein Entwicklungsland ist.

Auf jeden Fall.

Nicht alle Mütter finden eine IBCLC in Wohnortnähe. Kann eine Beratung auch über größere Distanzen funktionieren?

Eine Beratung über größere Distanzen ist natürlich nicht ganz so einfach. Aber Not macht erfinderisch. Es gibt heute Medien wie E-Mail, Skype oder Whatsapp. Manche Mütter machen vom Problem Bilder oder kleine Videos, um diese zu verschicken. Das ersetzt natürlich keine persönliche Stillberatung, aber es ist eine Hilfsmöglichkeit. Ich weiß von Müttern, die ihre Brustwarze fotografiert und das Bild per MMS einer IBCLC geschickt haben, um dann anschließend telefonisch zu besprechen, was das sein kann. Das ist nicht optimal, aber eine Möglichkeit, um zumindest grob zu erkennen, ob es ein größeres Problem ist, sodass eine persönliche Beratung erforderlich ist, oder ob eine telefonische Beratung ausreicht. Es gibt bei größeren Distanzen sicherlich eher telefonische Beratungen, aber es gibt durchaus auch Mütter, die auch 60 km oder mehr fahren, um eine vernünftige Beratung zu bekommen.

Bieten alle IBCLCs das gleiche Leistungsspektrum an?

Die Grundlagenberatung und auch die Grundlagen einer speziellen Beratung, was Stillkomplikationen angeht, beherrschen alle IBCLCs. Darüber hinaus gibt es sicherlich Unterschiede in den Angebotspaletten. Es gibt einige, die eine ganz spezielle Erfahrung haben, wie bei Kindern mit ganz besonderen Bedürfnissen, z.B. mit einer Gaumenspalte oder mit Down-Syndrom oder mit extremen Frühgeburten, wobei normale Frühgeburtlichkeit von allen IBCLCs gut betreut werden kann. Es gibt einzelne IBCLCs, die sich mit Relaktation und Adoptivstillen intensiv beschäftigt haben.

Kosten einer Still- und Laktationsberatung

Die Stillberatung durch die Hebammen wird von den Krankenkassen gedeckt, die ehrenamtlichen Stillgruppenleiterinnen beraten kostenlos. Wie sieht es bei Still- und LaktationsberaterInnen aus?

Stillberatung ist ein definierter Begriff und Teil der Hebammenhilfe, welche von den Krankenkassen abgedeckt wird. Die besondere Mehrleistung von IBCLCs auf dem Gebiet der Still- und Laktationsberatung wird von den Krankenkassen im Moment aber noch nicht anerkannt, außer in Einzelfällen. Daher müssen die Eltern die Kosten momentan noch selber tragen. IBCLCs sind im Gegensatz zu den ehrenamtlich tätigen Mütterberaterinnen der LLL und der AFS eine eigene Berufsgruppe wie z.B. Osteopathen oder andere Therapeuten, die ja auch vergütet werden für ihre Arbeit.

Wird die Beratung dann von den Krankenkassen übernommen, wenn die IBCLC gleichzeitig eine Hebamme ist?

Wenn eine Hebamme IBCLC ist, kann sie die ganz normale Wochenbettberatung abrechnen wie jede andere Hebamme auch. In dem Moment, wo sie ihre IBCLC-Erfahrung einbringt und als IBCLC berät, muss sie genauso eine Rechnung schreiben wie jede andere IBCLC, die nicht gleichzeitig eine Hebamme ist. Denn die Still- und Laktationsberatung geht über die normale Wochenbett-Stillberatung ja hinaus. Genau das ist ja der Unterschied.

Die Hebammen haben ja nur ein bestimmtes Budget für ihren Wochenbettbesuch. Wenn sie sich ganz intensiv mit Stillproblemen auseinandersetzen, dann werden diese Wochenbettbesuche unendlich lang und sie erhalten keine adäquate Vergütung dafür. Denn es wird ja nur in festen Pauschalen abgerechnet. Daher ist es auch für Hebammen attraktiv auszuklammern, was kompliziert ist und sich darauf zu konzentrieren, was ihnen eine adäquate Vergütung erlaubt. Die Hebammen, die die Zusatzausbildung zur IBCLC gemacht haben, haben dann die Möglichkeit, diese zusätzlich abzurechnen.

Das heißt, die Vergütung, die Hebammen für die Stillberatung bekommen, deckt den Zusatzaufwand bei komplexeren Situationen nicht ab?

Genau so ist es.

Mit welchen Honorargebühren sollten die Frauen denn rechnen?

Jede IBCLC kann ihren Vergütungssatz selber festlegen. Die Honorarsätze variieren von ca. 40 €/Stunde bis um die 100 €/Stunde hinauf, gerade für spezielle Situationen und in manchen Wohnorten. Das Honorar sollte vor der Beratung direkt bei der IBCLC erfragt werden. Ich denke, die Mitte liegt bei 60-80 €/h. Manche IBCLCs rechnen pro Beratung ab, andere pro Stunde.

Wahrscheinlich gibt es in der Honorargestaltung u.a. auch Unterschiede, weil auch die Lebenshaltungskosten in den einzelnen Regionen Deutschlands unterschiedlich sind.

Ja, das stimmt, die Honorare in Berlin sind tendenziell höher als bei uns in Niedersachsen. In München gibt es auch ganz andere Verdienstmöglichkeiten, und da sind die Beratungskosten dementsprechend höher.

Gibt es unter den Eltern manchmal Proteste gegen die Gebühren?

Eine Laktationsberatung ist kostenpflichtig. Manchma werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet. (© olegdudko)
Die Kosten einer Laktationsberatung müssen die Eltern momentan selber tragen. Manchmal werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet. (© olegdudko)

Die Eltern sind in der Regel durchaus bereit diese Kosten zu tragen. Im Einzelfall werden die Beratungskosten von den Krankenkassen übernommen. Wenn Eltern in finanziellen Schwierigkeiten sind, gibt es sicher unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten.

Bei der Betrachtung dieser Honorargebühren muss berücksichtigt werden, dass mithilfe der Still- und Laktationsberatung die Kosten für künstliche Säuglingsnahrung entfallen könnten. Der finanzielle Mehraufwand für künstliche Säuglingsnahrung beträgt etwa 120 €/Monat, wenn das Baby gar nicht gestillt wird. Wenn die Mutter durch die professionelle Stillberatung nur einen Monat weiterstillt und z.B. zweimal 60 € für die Beratung bezahlt, hat sie im Endeffekt nichts dazugelegt und die Stillberatung quasi kostenlos erhalten. In der Realität liegt die Ersparnis deutlich höher, da die Stillbeziehung viele Monate weiter aufrechterhalten und auf Säuglingsnahrung verzichtet werden kann.

Unterscheiden sich die Honorare in den verschiedenen Beratungssituationen (Hausbesuche, Beratung in der eigenen Praxis, Telefonberatung)?

Die Vergütung für eine Beratung ist meistens identisch, egal ob sie in der Praxis oder im Rahmen eines Hausbesuchs stattfindet. Bei einem Hausbesuch kommt die Fahrtkostenpauschale hinzu. Was die Telefonberatung angeht, sind Kurzberatungen immer kostenfrei. Manchmal kann eine Frage mit einem oder zwei Sätzen beantworten werden. Dafür werden keine Rechnungen gestellt.

Auch wenn eine längere Beratung erforderlich wird, findet zunächst immer erst mal eine kostenfreie telefonische Vorbesprechung statt. Bei diesen telefonischen Vorgesprächen haben die Mütter auch die Möglichkeit die Beraterin erst mal kennenzulernen: Komme ich mit dieser Person klar? Möchte ich mich von ihr beraten lassen?

Wenn die Problematik komplexer ist, verabredet man sich zu einem kostenpflichtigen persönlichen Termin oder – wenn das nicht geht – zu einem längeren Telefongespräch. Die Gebühren für eine Telefonberatung liegen dabei häufig unterhalb der Gebühren für eine persönliche Beratung. Es ist ja ein Unterschied, ob man sich gegenüber sitzt, sich ins Auge schaut, fühlen und sehen kann.

Das heißt, Telefonberatung ist eigentlich nur die zweite Wahl, wenn eine persönliche Beratung nicht möglich ist.

Das trifft sicher meistens zu. Wobei es häufig auch so ist, dass im Anschluss an eine persönliche Beratung immer noch mal eine Frage kommt und dass eine intensivere und längere telefonische Beratung im Anschluss erfolgt, sozusagen als Nachsorge.

Und wie sieht es mit den Stillgruppen aus?

Was die Stillgruppen angeht, sind diese quasi kostenfrei bzw. sehr kostengünstig. Manche IBCLCs haben eine Spendenbox da stehen, andere nehmen pro Teilnehmerin und Stillgruppentreffen geringe Gebühren (2-5 €), um die Grundkosten abgedeckt zu haben, also um für Raummiete, Heizkosten, Verpflegung etc. aufzukommen.

IBCLCs bieten übrigens – genauso wie Hebammen – oft auch Stillvorbereitungskurse an. Die Kosten sind meist identisch, unabhängig davon, ob der Kurs von einer Hebamme oder einer IBCLC angeboten wird. Hebammen und IBCLCs organisieren Stillvorbereitungskurse häufig auch in Kooperation, indem z.B. ein Abend des Geburtsvorbereitungskurses der IBCLC gehört.

Wann wird das Honorar fällig und auf welche Weise wird üblicherweise bezahlt?

Das Honorar ist immer dann fällig, wenn die Leistung erbracht worden ist, also nach der Beratung. Ich kann es von mir sagen, dass ich die Rechnung gleich im Anschluss an die Beratung schreibe. Es gibt ja eine telefonische Vorbesprechung vor dem Termin, sodass ich die Grunddaten schon erfasst habe und eine Rechnung vorbereiten kann. Manche Mütter bezahlen direkt bar, andere überweisen den Betrag. Für eine Kartenzahlung sind die IBCLCs nicht ausgerüstet. Bei einer telefonischen Beratung wird im Regelfall eine Rechnung per Post oder E-Mail geschickt.

Sie haben erwähnt, dass die Beratungskosten in gewissen Einzelfällen von den Krankenkassen getragen werden. Wann macht es für die Eltern Sinn eine Kostenerstattung bei den Krankenkassen zu beantragen?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Still- und Laktationsberatung in Einzelfällen. Darüber entscheidet die jeweilige Krankenkasse bzw. der jeweilige Sachbearbeiter individuell. Es gibt Krankenkassen, die in ganz besonderen Krankensituationen (z.B. bei einem Spalt-Kind) die Kosten übernehmen. In solchen Fällen empfiehlt es sich einen Antrag im Vorfeld zu stellen, und zwar vom Kinderarzt ausgestellt – das ist in diesem Fall ganz wichtig. In einem solchen Fall kann eine Stillberatungssequenz von 5 oder 10 Beratungen von den Krankenkassen direkt übernommen werden. Aber das sind Einzelfälle. Im Normalfall läuft es so, dass die Familie eine Rechnung von der IBCLC bekommt, wo auch immer dieser Passus drunter steht: „Eine Stillberatung durch eine IBCLC kann in der Regel nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden, im Einzelfall ist eine Erstattung der Kosten möglich.“ Auf der Rechnung steht auch immer eine Beschreibung des Problems (wie eine Diagnose) und was die IBCLC konkret gemacht hat. Es liegt dann im Ermessen des Sachbearbeiters, ob die Kosten ganz oder anteilig übernommen werden.

Lohnt sich dann die Mühe, die Kostenerstattung zu beantragen?

Unsere Krankenkassen arbeiten ja alle nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Wenn viele Mütter die Erstattung beantragen, werden die Krankenkassen eher hellhörig und können auch sagen „Mensch, das wird angefragt“. Dann wird eher die Bereitschaft da sein, diese Kosten in ihren Leistungskatalog bzw. in ihre Werbeprospekte mit aufzunehmen, z.B. nach dem Motto: „Bei uns haben Sie 5 Still- und Laktationsberatungen frei“.

Das heißt, wenn viele Mütter die Rechnung einreichen, erhöht sich die Chance, dass diese Kosten irgendwann von den Kassen übernommen werden.

Ja, den Krankenkassen wird dann eher bewusst, dass es mehr gibt als die reguläre Stillberatung im Rahmen des Wochenbettbesuchs.

Interprofessionelle Zusammenarbeit

In die Betreuung stillender Mütter und gestillter Kinder sind immer auch andere Berufsgruppen und Organisationen involviert. Wie läuft die multiprofessionelle Betreuung des Stillpaars ab?

Wir vom BDL sehen die interprofessionelle Betreuung als äußerst wichtig an. Deshalb wählen wir auch für unsere Kongresse das Motto „Hand in Hand“. Wenn eine IBCLC eine Stillberatung durchführt, wird im Anamnesebogen immer mit erhoben, wer die Mutter und das Kind noch betreut: Wer ist die Hebamme, wo hat die Entbindung stattgefunden, wer ist der Gynäkologe, wer ist der Kinderarzt, besucht die Mutter eine Stillgruppe? Wenn die Mutter die Erlaubnis gibt, findet ein gegenseitiger Austausch statt, und der Überweisende wird über Therapievorschläge und den Verlauf informiert. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Mutter direkt von ihrer Hebamme, ihrem Gynäkologen oder vom Kinderarzt überwiesen worden ist: Dann geben wir nach Rücksprache mit der Mutter den überweisenden Professionellen eine Rückmeldung. Leider ist der interprofessionelle Austausch noch nicht der Regelfall, es gibt sicherlich noch Optimierungspotenzial.

Wie können die Mütter die interprofessionelle Zusammenarbeit weiter verbessern?

In dem sie offen damit umgehen und es erlauben, dass die Professionen sich untereinander austauschen.

Liebe Frau Jahnke, vielen Dank für das Interview.

 


Das Interview wurde im Juni 2015 aufgenommen.

© Dr. Z. Bauer – Publikationen in der Stillförderung. 2003-2022.

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